VW sieht Risiken für Menschenrechte vor allem bei Zulieferern

Reuters · Uhr
Quelle: (c) Copyright Thomson Reuters 2024. Click For Restrictions - https://agency.reuters.com/en/copyright.html

Berlin (Reuters) - Der Wolfsburger Autobauer Volkswagen sieht Risiken für Menschenrechtsverletzungen vor allem bei Zulieferern.

Im Bericht zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, der am Freitag veröffentlicht wurde, heißt es, im eigenen Geschäftsbereich habe es nur eine Verletzung der Regelungen gegeben. Dabei seien verbotene organische Schadstoffe in Löschmitteln eingesetzt worden. Bei einem Zulieferer in Europa seien Probleme mit Menschenrechtsverletzungen aufgetaucht. Ein Sub-Lieferant habe den Mitarbeitern den angemessenen Lohn vorenthalten, Arbeitsschutzregeln seien missachtet worden. Die VW-Menschenrechtsbeauftragte Kerstin Waltenberg sagte, VW habe Abhilfemaßnahmen auf den Weg gebracht. Der Sub-Lieferant, der seine Mitarbeiter schlecht behandelt habe, sei nicht mehr für VW tätig.

Die Achtung von Menschenrechten sei für den VW-Konzern und seine Belegschaft ein zentrales Anliegen, sagte Waltenberg. "Volkswagen legt offen dar, wo Verbesserungspotenziale bestehen, um die gewünschten Verbesserungen zu erreichen." Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet die Unternehmen, jährlich einen Bericht über Menschenrechts- und Umweltrisiken vorzulegen. VW arbeitet nach eigenen Angaben mit mehr als 60.000 Lieferanten in 90 Ländern zusammen.

Bei Menschenrechtsorganisationen steht VW wegen seiner Geschäftsaktivitäten in der chinesischen Uiguren-Provinz Xinjiang in der Kritik. Auf der Hauptversammlung warfen Anleger VW-Chef Oliver Blume vor, das Thema allenfalls halbherzig anzugehen. Medienberichten zufolge soll es beim Bau einer Teststrecke des Gemeinschaftsunternehmens von VW und SAIC in Xinjiang vor mehreren Jahren zu Zwangsarbeit gekommen sein. Die Wolfsburger verhandeln derzeit mit SAIC über die Ausrichtung ihrer Geschäfte in der Uiguren-Provinz. Blume sagte, dazu würden verschiedene Szenarien intensiv geprüft.

Im nun vorgelegten Bericht seien Zwangsarbeits-Vorwürfe in Xinjang allerdings unter anderem deswegen kein Thema, weil sich der Bericht nicht auf den fraglichen Zeitraum beziehe, sagte Waltenberg. Dazu komme, dass VW nicht die Kontrolle über das Gemeinschaftsunternehmen und dessen Tochterunternehmen habe und deswegen das universelle Rechtsprinzip gelte. wonach man nur für etwas zur Verantwortung gezogen werden könne, was auch in der jeweiligen Kontrolle liege, sagte ein Sprecher.

(Bericht von Christina Amann, redigiert von Kerstin Dörr. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter Berlin.Newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder Frankfurt.Newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte)

Das könnte dich auch interessieren