Justizminister will "Angebotspflicht" für Flut-Versicherung

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Berlin (Reuters) - Bundesjustizminister Marco Buschmann schlägt in der Debatte um Hochwasserschäden eine Pflicht für Versicherer vor, allen Hauseigentümern eine Elementarschadenversicherung anzubieten.

Es sei wichtig, allen Immobilienbesitzern die Möglichkeit zu geben, sich gegen solche Naturgefahren zu versichern, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag in Berlin. "Das wollen wir mit einer Angebotspflicht sicherstellen." Bei Neubauten müssen die Versicherer dem Eigentümer beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auch ein Angebot zum Schutz vor Elementarschäden wie Hochwasser, Erdbeben oder Schneedruck vorlegen. Bei bestehenden Häusern sollen die Eigentümer zumindest über die Möglichkeit eines solchen Schutzes informiert werden. Das solle anstelle einer Versicherungspflicht für Hausbesitzer gelten, über die bereits diskutiert wird.

So könne man eine höhere Versichertenquote erreichen, sagte der Ministeriumssprecher. Bisher ist nur gut die Hälfte aller Häuser nicht nur gegen Sturm und Hagel, sondern auch gegen andere Elementarereignisse versichert. Buschmann hat sich bisher stets gegen eine Pflichtversicherung ausgesprochen. Die Versicherungsbranche hat eine "Opt-out"-Lösung ins Gespräch gebracht, bei der die Hauseigentümer einem erweiterten, aber teureren Schutz aktiv widersprechen müssten. Sie fordern dafür aber eine gesetzliche Grundlage.

Knapp ein Prozent aller Häuser - etwa direkt an Flüssen, die oft über die Ufer steigen - gilt als nicht versicherbar. Kanzler Olaf Scholz hatte am Donnerstag betont, dass die Ampel-Regierung bei der seit Jahren diskutierten Elementarschaden-Versicherung voran komme. "Eigentümer von Häusern und Wohnungen müssen sich gegen Elementarschäden versichern können", hatte er betont. Bei seinem Treffen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 20. Juni werde dies ein wichtiges Thema sein. Der Staat will verhindern, dass er bei einer steigenden Zahl an Hochwassern immer wieder bei nicht versicherten Häusern finanziell einspringen muss.

Das Justizministerium wies darauf hin, dass auch eine Pflichtversicherung den Staat Geld kosten würde. Sie sei "kaum vorstellbar, ohne dass der Staat im Hintergrund eben doch bereitsteht, große Schadensfälle dann abzusichern", sagte der Sprecher. Mit einer staatlichen Rückdeckung könnten die Prämien für gefährdete Gebäude in Grenzen gehalten werden, ohne dass alle dafür mitzahlen müssten.

(Bericht von Andreas Rinke; Mitarbeit: Alexander Hübner; redigiert von Jörn Poltz. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com)

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